Flucht- und Rettungstürsysteme
Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen oder Verwaltungsgebäude aber auch größere Unternehmen müssen gemäß Baurecht mit entsprechenden Fluchttüren ausgestattet sein, die im Gefahrenfall ein schnelles Entkommen aus den betroffenen Gebäudebereichen ermöglichen.
Dabei treffen komplexe und scheinbar widersprüchliche Funktionsvorgaben aufeinander: die Türen müssen sich in einer Notsituation jederzeit leicht von innen öffnen lassen, Rettungskräften oder der Feuerwehr von außen Zugang gewähren, dabei allerdings sicherstellen, dass keine Lücken in der Gebäudesicherheit entstehen und Unbefugte am Zutritt gehindert werden.