
Feststellanlagen
Um die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen innerhalb eines Gebäudes zu verhindern und Brandschäden so gering wie möglich zu halten, müssen Feuerschutzabschlüsse beziehungsweise Brandschutztüren im Brandfall sicher verschlossen sein. Daher sind an dieser Stelle selbstschließende Türen baurechtlich vorgeschrieben.
Im betrieblichen Alltag oder in öffentlichen Einrichtungen mit hohen Besucheraufkommen und regelmäßigem Personenverkehr ist dies jedoch oft unpraktikabel – hier kommen Feststellanlagen zum Einsatz.