Feststellanlagen

Um die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen innerhalb eines Gebäudes zu verhindern und Brandschäden so gering wie möglich zu halten, müssen Feuerschutzabschlüsse beziehungsweise Brandschutztüren im Brandfall sicher verschlossen sein. Daher sind an dieser Stelle selbstschließende Türen baurechtlich vorgeschrieben.

Im betrieblichen Alltag oder in öffentlichen Einrichtungen mit hohen Besucheraufkommen und regelmäßigem Personenverkehr ist dies jedoch oft unpraktikabel – hier kommen Feststellanlagen zum Einsatz.

Sicherheit und barrierefreier Zutritt


Feststellanlagen ermöglichen es Feuerschutzabschlüsse während der täglichen Nutzung offen zu halten. Insbesondere für Bereiche mit hohem Durchgangsverkehr ersparen die Anlagen MitarbeiterInnen und BesucherInnen das regelmäßige Öffnen schwerer Türen, erlauben barrierefreien Zutritt und gewährleisten so einen reibungslosen Betriebsablauf durch ungehinderten Personen- und Warenverkehr. Im Brandfall jedoch schließen sie selbstständig über eine entsprechende Auslösevorrichtung.

Überprüfung und Wartung


Feststellanlagen müssen durchgehend betriebsbereit gehalten werden, regelmäßig durch den Betreiber auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden und mindestens einmal jährlich einer Wartung durch einen zertifizierten Errichter- oder Fachbetrieb unterzogen werden, um das reibungslose Zusammenwirken der einzelnen Komponenten für den Ernstfall sicherstellen zu können.